Redet der Kieferorthopäde von: «Gekippt, gedreht, mit Lücke, Unter- oder Überbiss» sind immer schiefe Zähne oder nicht perfekt aufeinanderpassende Kiefer gemeint. Eine Zahnspange kann helfen! Auch wenn eine kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich in jedem Alter möglich ist, wird sie vorwiegend so um das zehnte Lebensjahr herum empfohlen.
Maxi’s Milchzahngebiss sieht auf den ersten Blick vollkommen aus – blendend weiss, gleichmässig gewachsen und keine Lücken zwischen den Zähnen. Die Aussage des Zahnarztes, dass Maxi dereinst eine Zahnspange benötigen wird, trifft die Eltern des Sechsjährigen wie ein Blitz aus heiterem Himmel. «Immer dann, wenn die Milchzähne beim ersten Hinsehen perfekt erscheint, sind die Eltern regelrecht geschockt, wenn ich ihnen mitteilen muss, dass ihr Kind eine Spange brauchen wird», sagt Dr. Paul Zehnder, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Zürich. «Aber was heute schön aussieht, kann bereits morgen grosse Probleme bereiten. Denn ein Milchzahngebiss, dass keine Lücken hat bietet ganz einfach zu wenig Platz für die nachstossenden, wesentlich grösseren Zähne, die bei Platzmangel schräg und schepps rauskommen.»
"Viele Krankenkassen verlangen beim Abschluss einer Zahnversicherung nach dem 6. Lebensjahr ein zahnärztliches Attest."
Ein enger Kieferstand ist lediglich einer von zahlreichen Gründen, warum eine Zahnspange benötig wird. Nicht selten liegt es aber auch daran, dass die Zähne zu weit auseinanderstehen, schräg oder gekippt sind oder vollständig fehlen. Ebenso kommt es vor, dass die Zähne im Biss nicht perfekt aufeinander stehen, überlappen oder sich streifen.
«Wenn die Form oder die Lage des Ober- und Unterkiefers nicht zueinander passen, spricht man von Über-, Unter-, Tief-, Vor-, Kreuz- oder auch offenen Biss», erklärt Zehnder. Solche Fehlstellungen sind oft genetischer Natur. «Von Geburt an haben nur die allerwenigsten ein optimales Gebiss», weiss Zehnder. Viele Zahnfehlstellungen sind jedoch auch hausgemacht. «ist der Nuggi oder der Daumen bei Kleinkindern oft im Einsatz, verformt dies den Kiefer. Das nuggeln sollte darum spätestens mit drei bis vier Jahren abgestellt werden», mahnt Zehnder.
«Es ist äusserst Wichtig, auf eine gute Pflege der Milchzähne zu achten, denn sie stellen enorm wichtige Platzhalter für die nachstossenden, bleibenden Zähne dar.» Wenn Milchzähne zu früh ausfallen oder sich verschieben, besteht die Gefahr, dass die nachstossenden Zähne schräg oder an falscher Stelle herauskommen. «Aber auch Ticks und Unsitten wie Wangenbeissen- und Nägelkauen können zu Veränderungen an Kiefer und Zahnstellung führen», gibt der Kieferorthopäde zu bedenken.
Aus medizinischen Gründen notwendig wird eine kieferorthopädische Behandlung, wenn die Kiefer asymmetrisch zueinander stehen. «Hier kann es zu Beschwerden des Kiefergelenks und zu einer unterschiedlich starken Beanspruchung des Gebisses kommen», erklärt der Zahnexperte. Eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung kann sogar zu Schluck-, Atem- und Sprachfehler führen und sollte darum unbedingt rechtzeitig behandelt werden.
Hollywood-Zahnreihen gelten in hierzulande als Schönheitsideal. Viele Eltern möchten ihr Kind mit einer Korrektur der Zahnfehlstellung vor möglichem Mobbing schützen und gleichzeitig das Selbstwertgefühl ihres Kindes fördern. «Hinzu kommt. Dass gleichmässig gewachsene Zähne auch einfacher zu pflegen sind als zu eng stehende oder schräge Zähne», ergänzt Zehnder. «Karies und Parodontitis haben bei einem perfekten Gebiss viel weniger Chancen.» Die Zahl der Eltern die sich für eine kieferorthopädische Behandlung ihres Kindes entscheiden wächst ständig. «Heute trägt bereits jedes zweite Kind in der Schweiz eine Zahnspange», weiss der Kieferorthopäde.
VSVV Präsident Peter M. Adam rät Eltern darum, noch vor der ersten Diagnose, dem VSVV beizutreten. Der Beitritt ist ohne zahnärztliches Attest möglich und deckt bis zu 90% der Kosten einer Zahnspange, betont Adam.
Als Familienverband setzen wir uns darum für die Interessen von Familien in der Schweiz ein. Dank einem grossen Netzwerk aus Familienverbänden und Partnerkassen stellen wir einen finanziellen Mehrwert in Form von tieferen Versicherungsprämien und einer Vielzahl von vergünstigten Angeboten im Dienstleistungs- und Freizeitbereich sicher. Werden Sie Mitglied des VSVV und profitieren Sie sofort von:
Kieferorthopädischen Behandlungen sind keine Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Diese übernimmt nämlich ausschliesslich Behandlungen von Zahnschäden, welche durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung verursacht wurden. Ohne spezielle Zusatzversicherung müssen Zahnspangenbehandlungen also grundsätzlich von den Eltern selbst getragen werden. Durchschnittlich dauern solche Behandlungen zwei bis drei Jahre und verursachen locker Kosten im fünfstelligen Bereich.
Die Leistungen der Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Gerne zeigen wir Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch wo die Schwachpunkte liegen und wie Sie diese Lücken schliessen können, auch ohne dabei die Krankenkasse wechseln zu müssen.
«Achten Sie auf die Karenzfrist, die Höhe der prozentualen Kostenbeteiligung sowie mögliche Leistungsausschlüsse», erklärt Peter M. Adam. Dieser Aufwand lohnt sich und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.