Revision Versicherungsvertragsgesetz (VVG) per 01.01.2022

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Kundinnen und Kunden. Das VVG gehört zu den wichtigsten Gesetzen für die Versicherungsbranche. Es wurde nun teilrevidiert und die Änderungen treten per 1. Januar 2022 in Kraft.

Was sind die wichtigsten Neuerungen und deren Folgen?

Einführung eines Widerrufsrechts (Art. 2a und 2b): Versicherungsnehmer können innerhalb einer Bedenkfrist von 14 Tagen von ihrem Vertrag zurücktreten.

Ordentliches Kündigungsrecht (Art. 35a):

Verträge mit langer Laufzeit können auf das Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten beenden werden.

Kündigungsverzicht der Krankenversicherer (Art. 35c):

Nur Versicherten steht das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall zu.

Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen (Art. 46):

Erhöhung von zwei auf fünf Jahren. Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren neu erst fünf Jahre nach dem Schadenfall.

Einführung eines allgemeinen direkten Forderungsrechts für alle Haftpflichtversicherungen (Art. 60):

Ein Geschädigter kann damit seine Ansprüche direkt bei der Versicherung des Schädigers geltend machen, obwohl der Versicherungsvertrag nicht mit ihm, sondern mit dem Haftpflichtigen abgeschlossen wurde.

Digitalisierung (insgesamt 14 Artikel):

Kompatibilität des VVG mit dem elektronischen Geschäftsverkehr über sämtliche Prozesse (Widerruf, Informationspflicht, Anzeigepflicht, Kündigung etc.). Beispiel: die Kündigung eines Versicherungsvertrags per Mail ist nun möglich.

Inkrafttreten des revidierten VVG per 1. Januar 2022:

Die Eidgenössischen Räte haben die Revision des Versicherungsvertragsgesetzes am 19. Juni 2020 gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2020 ungenutzt abgelaufen. An seiner Sitzung vom 11. November 2020 hat der Bundesrat das Inkrafttreten des revidierten VVG per 1. Januar 2022 beschlossen. Diese relativ lange Dauer ist notwendig, damit die Versicherungsunternehmen ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um die umfangreichen Neuerungen zu implementieren, insbesondere in der Produktgestaltung, im Vertrieb, bei der Schadenserledigung und bei der Vertragsauflösung.

Bei Fragen zu unseren Ausführungen oder zur Umsetzung der neuen VVG-Anforderungen stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten jederzeit gerne zur Verfügung.

Quellen: Medienmitteilungen des Bundes, Geschäftsdatenbank Curia Vista des Parlaments, Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:

https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/5661.pdf

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26. Sep 2021

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