Schon unsere Kleinsten müssen einer Krankenkasse angeschlossen sein. Am besten schon vor der Geburt. Doch welche Deckungen machen Sinn und welche sind tatsächlich unverzichtbar? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.
Ja, das Neugeborene benötigt wie die Mutter eine eigene Krankenkasse. Obschon man bis drei Monate nach der Geburt Zeit hat das Baby bei einer Krankenkasse anzumelden, gibt es einen wichtigen Grund, dies möglichst bereits vor der Geburt zu tun: Sollte das Baby krank zur Welt kommen, ist es für Eltern fast unmöglich eine gute Krankenkasse zu finden, bei der sie auch die wichtigen Zusatzversicherungen abschliessen können. Denn dazu ist ein guter Gesundheitszustand des Kindes nötig. Einige Krankenkassen haben in Ihren Versicherungsbedingungen für diesen Fall eine Gesundheitsklausel angebracht. Es lohnt es sich darum, vor Abschluss einer Krankenversicherung für Kinder, das Kleingedruckte zu lesen. Nur wenn ein gesundes Baby das Licht der Welt erblickt, werden die Kosten für sein «Spitalaufenthalt» aus der Grundversicherung der Mutter gedeckt.
Dies führt in der Praxis oft dazu, dass der Mutter im Anschluss an den Spitalaufenthalt Rechnungen über mehrere Hundert Franken für den Aufenthalt des Babys in der privaten oder halbprivaten Abteilung, ins Haus flattern. Denn der Aufenthalt eines Neugeborenen in diesen Abteilungen ist deutlich höher als in der allgemeinen Abteilung. Vor allem dann, wenn das Baby und die Mama nicht der gleichen Krankenkasse angehören, ist es gut möglich, dass sich weder die eine noch die andere Krankenkasse zuständig fühlt, diese Kosten zu übernehmen. Als werdende Eltern tun Sie darum gut daran, sich bereits vor der Geburt sicher zu stellen, dass die von Ihnen gewählten Krankenkassen den privaten oder halbprivaten Spitalaufenthalt ihres erwarteten Kindes übernehmen werden. Am besten lassen Sie sich dies auch noch schriftlich bestätigen.
Klar ist, wenn die Frau bereits schwanger ist, ist es zu spät eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die Krankenkassen sehen nämlich in den Spitalzusatzversicherungen, bei Mutterschaft eine sogenannte Karenzfrist vor. Die Krankenkassen machen somit zur Bedingung, dass Frauen mindestens neun Monate, bei manchen Kassen sogar bis zu zwei Jahren vor der Niederkunft, die gewünschte Privat- oder Halbprivatdeckung versichert haben müssen, bevor eine Geburt in diesen Abteilungen versichert ist.
Zahnspangen sind hierzulande extrem teuer. Die Kosten für Zahnstellungskorrektur kostet schnell einige Tausend Franken. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich rechtzeitig die richtige Zusatzversicherung für das Risiko einer Zahnfehlstellung auszusuchen. Die kosten für die Korrektur einer Zahnfehlstellung werden nämlich nicht aus der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Entscheidend ist, dass Sie die Zahnspangen-Zusatzversicherung rechtzeitig abschliessen. Vorsicht: Die vielerorts angebotenen «Zahnpflegezusatzversicherungen » halten oft nicht, was man von ihnen erwarten würde. Meist sind diese viel zu teuer und übernehmen nur geringe Leistungen für Zahnstellungskorrekturen. Für einen Jahresbeitrag von nur Fr. 80.—pro Familie, profitieren Sie, ohne zahnärztliches Attest, von den besten Zahnleistungen der Schweiz.