VVG-Revision: Neue Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen nach VVG / Groupe Mutuel und Assura

Seit der VVG-Revision ab 01.01.2022 gelten für alle Krankenversicherer einheitliche, ordentliche Kündigungsfristen bei den Zusatzversicherungen (gemäss VVG Art. 35a).
  • Der Versicherungsnehmer kann die jeweilige Zusatzversicherung, auch wenn diese für eine längere Dauer (Mehrjahresvertrag) vereinbart wurde, mit Wirkung auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Frist kündigen.
KÜNDIGUNGSFRISTEN GROUPE MUTUEL und ASSURA
Bisher hatten die GROUPE MUTUEL sowie ASSURA in ihren AVB spezielle Kündigungsfristen für die meisten Zusatzversicherungen vorgesehen (6-monatige Kündigungsfrist / 30.06).
Seit 01.01.2022 mussten GROUPE MUTUEL sowie ASSURA ihre AVB aber dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) anpassen und die entsprechenden Kündigungsbestimmungen gemäss VVG Art. 35a übernehmen.
  • D. h. bei Kündigungen der Zusatzversicherungen nach VVG von GROUPE MUTUEL und ASSURA gilt seit 2022 bei Mehrjahres-verträgen ebenfalls eine 3-monatige Kündigungsfrist (30.09.) mit frühester Wirkung auf das Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres.
  • Somit müssen die Zusatzversicherungen nach VVG von GROUPE MUTUEL und ASSURA nicht mehr zwingend bis 30.06. gekündet werden.
KÜNDIGUNG INFOLGE PRÄMIENANPASSUNG / ALTERSPRUNG / ETC.
Bei Kündigung infolge Prämienanpassung (Bruttoprämie) müssen die Zusatzversicherungen i. d. R. bis 30.11. gekündigt werden. Teils Krankenversicherer sehen in solchen Fällen aber andere Fristen vor-> siehe AVB des jeweiligen Versicherers.
Beispiele Sonderfristen:
  • Bei INNOVA muss die Kündigung infolge Prämienanpassung exakt bis spätestens 30 Tage nach Policenausstellungsdatum bei INNOVA eingetroffen sein. Meistens versendet die Innova Ihre Policen bereits im August und nicht wie bei anderen Kassen im Oktober.
  • Bei CSS und ASSURA muss die Kündigung infolge Prämienanpassung spätestens am letzten Arbeitstag des Kalenderjahres (i. d. R. 31.12.). eingetroffen sein, damit diese noch per Ende Jahr akzeptiert wird.
ACHTUNG: Möchten Sie die Zusatzversicherungen nach VVG in einem laufenden Mehrjahresvertrag (z. B. nach dem 1. oder 2 Jahr) aufgrund Prämienanpassung/Alterssprung kündigen, müssen Sie beachten, dass die Kündigung für diese/s Produkt/e erst im November an den Vorversicherer verschickt werden darf, wenn die Prämien für das neue Jahr bekannt sind, resp. Sie im Besitz der neuen Prämienpolice für das kommende Jahr sind.
  • D. h. die VVG-Kündigung muss spätestens am 30.09. beim Vorversicherer eingetroffen sein.
Bei Unsicherheiten verschafft ein Blick in die AVB des jeweiligen Versicherers Klarheit. Gerne stehen wir Ihnen auch für Rückfragen zur Verfügung, da in den meisten Fällen unsere Gesellschaft die Kündigungen für die Mitglieder vornimmt..
Herzliche Grüsse
Ihr VSVV-Team
Zurück
16. Jun 2022

Tags

2020 3-Säulen Prinzip Absicherung Alternativmedizin Altersvorsorge Ausbildungskosten Babyschwimmen Behinderung Brillen CSS Dental Ergänzungsleistungen Erhöhung Fitness Geburt Götti Gotti Groupe Mutuel Günstige Prämien Helsana IV Kapital Kiefer Kind Kinder Kinderschwimmkurs Kindersparkonto Kosten Kostenexplosion KPT krankenkasse Krankenkassen 2020 Krankenkassenprämien 2020 Krankenkassenprämien 2022 Krankenkassenprämien 2023 Kündigung Milchzähne MItglieder Prämie 2020 Prämien Prämien 2020 Prämien 2023 Prämienentwicklung Prämiensenkung Prävention Qualität Rente Risiko Säule 3a Schwimmkurs Spangen Sparen Todesfall versicherung Versicherungsschutz Visana Vorsorge VSVV Wechel Wohneigentum Zähne Zahnstellungen